Allgemeine Einkaufsbedingungen der Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH

1. Geltungsbereich

1.1

Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt.

1.2

Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.3

Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

2. Auftragsbestätigung

Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 2 Wochen unsere Bestellung durch Rücksendung/Faxübertragung der von ihm unterschriebenen Bestellung anzunehmen.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1

Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.

3.2

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten.

3.3

Vereinbarte Zahlungsfristen beginnen erst nach Rechnungs- und Wareneingang zu laufen; bei Werkverträgen tritt an die Stelle des Wareneingangs der Zeitpunkt der mangelfreien Abnahme.

3.4

Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese - entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung - die dort ausgewiesene Bestellnum-mer ausweisen; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

4. Lieferzeit / Lieferverzug

4.1

Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.

4.2

Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro angefangenen Werktag zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 % insgesamt. Weitergehende  gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht  uns nachzuweisen, dass in Folge des Ver-zuges kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend.

4.3

Wird der Leistungstermin ohne unsere Verantwortlichkeit vom Lieferanten nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Gefahrübergang

5.1

Die Lieferung hat frei Haus zu erfolgen.

5.2

Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen unsere Bestellnummer korrekt und vollständig anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.

6. Mängeluntersuchung

Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Zeit auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Eine Rüge ist rechtzeitig, soweit sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Zugang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.

7. Sachmängel

7.1

Die gesetzlichen Sachmängelansprüche und Fristen stehen uns ungekürzt zu.

7.2

Bei allen der Güteprüfung unterliegenden Waren gilt die Bestellung mit sofortiger Wirkung als rückgängig gemacht, sobald die Prüfstelle Mängel feststellt. Der Lieferant hat uns darüber sofort zu unterrichten. Materialprüfungsatteste sind uns auf Verlangen kostenfrei vorzulegen.

8. Eigentumsvorbehalt

Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden durch uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

9. Freistellungsanspruch

Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat der Lieferant uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen.

10. Versand

10.1

Der Lieferant ist verpflichtet, die für uns bestimmten Waren so abzufertigen, dass die Deutsche Bahn AG, die Speditionen oder sonstige Transportpersonen nicht berechtigt sind, die Haftung für Transportschäden abzulehnen.

10.2

Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass spätestens mit Eintreffen der Ware die Lieferscheine bei uns vorliegen.

10.3

Spesen für Transportversicherungen tragen wir nicht.

10.4

Wir sind berechtigt, nach vorheriger Mitteilung die Ware direkt beim Lieferanten abzuholen.

11. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

11.1

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand Lemgo oder nach unserer Wahl der Sitz des Lieferanten.

11.2

Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.